AGB

 

§ 1 Allgemeines

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem im Impressum angegebenen Dienstleister – nachfolgend „Holzphox“ genannt - und dem Besteller/Veranstalter gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website vorliegenden Fassung. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende AGB des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Holzphox stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich gesondert zu.
 

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn das aufgrund einer Anfrage des Bestellers (Verfügbarkeitsanfrage) von Holzphox per E-Mail übersandte Angebot vom Besteller nochmals bestätigt wird. Im Einzelnen anders ausgehandelte Verträge (zB für Firmenevents) bleiben hiervon unberührt. Jedenfalls kommt es mit Nutzung der Fotobox zum Abschluss eines Mietvertrages.

 

§ 3 Vertragsinhalt

Vertragsinhalt ist die Miete eine Holzphox-Fotobox samt Zubehör (im folgenden „Fotobox“ bestehend aus Spiegelreflex-Kamera, einem Touchscreen-Computer, einem Studiolicht, einem Foto-Drucker und Hintergrundständer – der genaue Vertragsinhalt ist dem Angebot zu entnehmen) und die Herstellung individueller kunstvoller Fotos/Fotoabzüge nach den Wünschen des Veranstalters. Farbliche Abweichungen zwischen den Produkten und den auf unterschiedlichen Bildschirmen jeweils verschieden angezeigten Bilddateien bzw dem Ausdruck können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine Mängel. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn die Bildqualität durch die falsche Belichtung oder Bewegungen der Motive beeinträchtigt ist (z.B. Pixelung, Unschärfe).

 

§ 4 Preise

Holzphox ist berechtigt, auf der Internetseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Die Leistung erfolgt zu den Konditionen, welche im E-Mail Angebot von Holzphox dargelegt wurden. Alle Preise sind Bruttopreise in Euro (EUR). Liefer- und Aufbaukosten werden gesondert ausgewiesen.

 

§ 5 Widerrufsrecht

Das Verbraucherrecht zum Widerruf des Vertrages aufgrund eines Fernabsatzvertrages ist gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen, da die Leistung nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

§ 6 Haftung

Holzphox haftet nicht für Schäden, welche leicht oder grob fahrlässig – allenfalls durch Erfüllungsgehilfen von Holzphox entstanden sind. Holzphox haftet nicht für den Verlust von Veranstaltungsbildern - auch nicht im Falle von technischen Gebrechen.

Der Besteller/Veranstalter haftet für sämtliche Schäden am Eigentum von Holzphox und bei Dritten und hält Holzphox schad- und klaglos. Der Besteller/Veranstalter verpflichtet sich im Verlustfall zum Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes (§ 7) und zur Einhaltung der Nutzungsvereinbarung (§ 8)

Der Besteller/Veranstalter haftet auch für Schäden am Eigentum von Holzphox. Er haftet auch für den durch die notwendige Reparatur bedingten entgangenen Gewinn von Holzphox. 

Eine Versicherung von Holzphox besteht nicht.

 

§ 7 Verlust und Ersatz

Der Besteller/Veranstalter haftet verschuldensunabhängig für den Verlust (totale Zerstörung oder Diebstahl) von gemieteten, im Eigentum von Holzphox stehenden Sachen. Holzphox verrechnet diesfalls für den Wiederbeschaffungsaufwand einer Fotobox EUR 3.500,00. Der Besteller/Veranstalter haftet auch für den durch den Verlust bedingten entgangenen Gewinn von Holzphox.

 

§ 8 Nutzungsvereinbarung

Der Besteller/Veranstalter verpflichtet sich und seine Veranstaltungsteilnehme folgende Bestimmungen einzuhalten:
 

  • Die Fotobox darf ausschließlich in Innenräumen verwendet werden. Diese ist vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.
     
  • Der Besteller/Veranstalter hat die allenfalls von Holzphox aufgestellte Fotobox samt Zubehör regelmäßig auf Standfestigkeit zu prüfen und gegen Umfallen abzusichern. Besondere Absicherungsmaßnahmen (Befestigungen oder Absperrungen) hat der Besteller/Veranstalter bei Kindern vorzunehmen.
     
  • Der Besteller/Veranstalter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur der Fotobox insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° (Frostschäden) und höchstens 40° C (Überhitzungsschäden) zu halten. Im Überhitzungsfall hat dieser die Fotobox kurzfristig abzuschalten. Die Fotobox darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden, da hierdurch Schäden an der Fotobox entstehen.
  • Der Besteller/Veranstalter muss sicherstellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% bis 80% liegt.
     
  • In Druck befindliche Bilder werden vom Drucker mehrfach wieder eingezogen bevor der Ausdruck/der Print fertig ist (Layerdruck). Die Audrucke dürfen erst entnommen werden, wenn diese sichtbar geschnitten und endgültig aus der Fotobox ausgeworfen worden sind. Gewaltsames Anziehen am unfertigen Ausdruck führt zum Zerreißen des Farbbandes und schließlich zum Defekt des Druckers.
     

  • Die Fotobox darf nicht unbeaufsichtigt sein.
     

§ 9 Datenschutz - Rechte am Bild

Für die Vertragserfüllung werden personenbezogenen Daten des Bestellers durch Holzphox erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten hat der Besteller vor Vertragsschluss gesondert eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung näher genannten Zwecken.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers geschieht unter Beachtung rechtlicher Erfordernisse. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft durch den Besteller verpflichtet sich Holzphox zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Der Besteller/Veranstalter hat die Zustimmung der Veranstaltungsteilnehmer zur Datenverarbeitung seitens Holzphox (Namen, Telefonnummer, E-Mail Adresse) zur digitalen Bildübermittlung und Speicherung/zur Verfügungsstellung via Cloud-Services Microsoft One-Drive bzw Google Cloud (Datenschutzerklärung) einzuholen.